Archäologisch erfasste Richtstätten gehören noch immer zu den seltenen Befunden im Bereich der Rechtsarchäologie. Schriftliche Quellen lassen erkennen, dass seit dem Mittelalter auf weithin sichtbaren Plätzen öffentlich gerädert, geköpft und ertränkt wurde. Doch was passierte nach der Hinrichtung mit den Opfern? Ein christliches Begräbnis wurde ihnen häufig verwehrt, so dass ihre Überreste an Ort und Stelle »verlocht« wurden. Fesselungen der Toten, atypische Körperhaltungen und die Beschwerung mit Steinen weisen zudem auf die Angst der damaligen Gemeinschaft vor der Wiederkehr der Toten hin.
- Mit Dr. Marita Genesis, Potsdam