Für Fichte gibt es nur ein einziges Menschenrecht darauf, in einem Staat zu leben, in dem wiederum zwei »Urrechte« gesichert sein müssen: Das Recht auf leibliche Unversehrtheit und das Recht auf Eigentum. Individuen diese Urrechte zuzusichern, hat für Fichte den Zweck, dass sie mit anderen in Verhältnissen »freier Wechselwirkung« stehen können.
Der Vortrag rekonstruiert zunächst Fichtes Theorie der Menschenrechte aus seiner Grundlage des Naturrechts (1796/7). Danach geht die Referentin auf die Frage ein, inwiefern Fichtes Konzeption der Menschenrechte auch noch aus heutiger Sicht attraktiv ist. Zuletzt wird die Rechtfertigung der Ungleichbehandlung der Frau problematisiert, die sich auch in Fichtes Rechtsphilosophie finden lässt.
mit Dr. Esther Neuhann, Institut für Philosophie an der TU-Dresden